Verfahren zur Genehmigung der Tidesteuerung gestartet
Zurzeit läuft die Vollständigkeitsprüfung – Öffentlichkeitsbeteiligung voraussichtlich Anfang 2027
Das Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Flexible Tidesteuerung mit Hilfe des Emssperrwerks“ wurde eingeleitet. Die Planerinnen und Planer vom Geschäftsbereich 3 Wasserwirtschaft des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Aurich haben die Unterlagen jetzt bei der Planfeststellungsbehörde, dem für Wasserwirtschaftliche Zulassungen zuständigen Geschäftsbereich 6 des NLWKN, eingereicht. Die Planfeststellungsbehörde prüft die umfangreichen Antragsunterlagen auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen oder Nachweise angefordert. Erst nach Vorliegen des vollständigen Antrags wird als nächster Verfahrensschritt die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet werden.
Der aktuelle Zeitplan zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren sieht vor, dass die öffentliche Auslegung der Planunterlagen voraussichtlich nicht vor Anfang 2027 erfolgen wird. Im Rahmen der Auslegung erhalten betroffene Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Institutionen die Möglichkeit, Einwendungen bei der Planfeststellungsbehörde einzureichen. Diese werden sorgfältig geprüft und in einem sich anschließenden Erörterungstermin mit den Einwendern sowie dem Vorhabenträger hinreichend erörtert. Über den Umgang mit den vorgebrachten Einwendungen entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses.
Die Planfeststellungsbehörde wird die Öffentlichkeit nicht nur in Form der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachung, sondern zusätzlich auch mit einer umfangreichen Pressemitteilung detailliert über die Auslegung als Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung informieren, sobald die exakten Termine und Einzelheiten feststehen.
Die Vertragspartner des Masterplans Ems haben sich bereits im Herbst 2023 einstimmig für die Tideniedrigwasseranhebung mit dem Emssperrwerk als Maßnahme zur Lösung des Schlickproblems und der Verbesserung der Wasserqualität in der Ems ausgesprochen. Zum Erreichen dieser Ziele hatten sich die Vertragspartner gegenüber der EU verpflichtet, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Zustands der Ems zu verhindern. Unabhängig davon ist für die Umsetzung der flexiblen Tidesteuerung ein förmliches Planfeststellungsverfahren erforderlich. Dieses gewährleistet, dass alle Betroffenen ihre Belange und Einwendungen in das Verfahren einbringen können und diese im weiteren Entscheidungsprozess angemessen berücksichtigt werden.
Ein FAQ und ein Erklärvideo zur Tidesteuerung finden Sie unter: Das Video auf Youtube unter
Masterplan Ems 2050: Flexible Tidesteuerung
Das Video auf Youtube unter
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