Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Mit der letzten Unterschrift eines Vertragspartners trat der “Masterplan Ems 2050“ am 25.03.2015 in Kraft. Die neun Vertragspartner haben damit anerkannt, dass in den nächsten 35 Jahren geeignete und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den ökologischen Zustand der Ems zu verbessern unter Erhaltung der Ems als leistungsfähige Bundeswasserstraße.
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Masterplan Ems 2050

EU-Richtlinien, deren Umsetzung von der EU-Kommission angemahnt wurde:


Die EU-Kommission verlangt die Mitteilung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der Natura 2000-Gebiete an der Ems und drohte zur Durchsetzung ihrer Forderungen mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Der Masterplan Ems 2050 war die letzte Möglichkeit, ein solches Verfahren abzuwenden. Am 11. April 2016 hat die EU-Kommission aufgrund des bisherigen Umsetzungsstandes des Masterplan Ems 2050 auf die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland verzichtet und ein vorgeschaltetes Pilotverfahren eingestellt.