Organisation der Arbeitskreise

Organisation der Arbeitskreise

Gremien für die Zusammenarbeit

Im Masterplan Ems 2050 sind verschiedene Gremien und Arbeitskreise sowie eine Geschäftsstelle vorgesehen, die die Umsetzung von Maßnahmen fachlich vorbereiten und gewährleisten sollen, dass die Interessen der Vertragspartner und der regionalen Akteure ausgewogen berücksichtigt werden.

1. Lenkungskreis Ems
Der Lenkungskreis Ems ist das zentrale Gremium zur Umsetzung des Masterplan Ems 2050. Hier sind alle Vertragspartner hochrangig vertreten. Er tagt mindestens einmal im Jahr. Den Vorsitz hat das Land Niedersachsen, Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Der Lenkungskreis Ems:

  • hat die Verantwortung für die Zielerreichung des Vertrages und überprüft regelmäßig die Zielerfüllung
  • entscheidet über die Umsetzung von Maßnahmen
  • setzt Arbeitskreise ein
  • entscheidet über die Öffentlichkeitsarbeit.


Der Lenkungskreis Ems trifft alle Entscheidungen einstimmig.

2. Geschäftsstelle Ems
Die Geschäftsstelle Ems ist beim Landesbeauftragten, Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, angesiedelt. Sie unterstützt den Lenkungskreis Ems, bereitet die Sitzungen des Lenkungskreises vor, sorgt für einen Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Arbeitsgruppen des Masterplan Ems 2050 und erstellt Fortschrittsberichte zur Umsetzung des Masterplan Ems 2050 für den Lenkungskreis. Bei Bedarf können ihr weitere Aufgaben vom Lenkungskreis zugewiesen werden.
Eine besondere Aufgabe der Geschäftsstelle Ems liegt in der Durchführung der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit für den Masterplan Ems 2050.

3. Arbeitskreis „Wasserbauliche Maßnahmen / Weitere Maßnahmen und Konzepte“
Dieser Arbeitskreis wurde vom Lenkungskreis eingesetzt, um die im Masterplan Ems 2050 vorgesehenen Maßnahmen zu entwickeln, zu begleiten und dem Lenkungskreis zur Entscheidung vorzulegen (gem. Art. 10 Abs. 9 und Art. 13 Abs. 5 Masterplan Ems 2050). Den Vorsitz des Arbeitskreises hat das Land Niedersachsen, Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Alle Vertragspartner sind in dem Arbeitskreis vertreten. Im Arbeitskreis werden unter Beteiligung der jeweiligen Fachleute aus der Arbeitsebene der Vertragspartner die im Masterplan Ems 2050 vorgesehenen Maßnahmen entwickelt, erörtert und bis zur Entscheidungsreife für den Lenkungskreis vorbereitet.
Der Arbeitskreis tagt regelmäßig etwa alle 3 Monate.

4. Arbeitskreis „Künftiges Verfahren zu Schiffsüberführungen“
Der Arbeitskreis wurde vom Lenkungskreis eingesetzt und tagt seit dem 18.05.2015 regelmäßig. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, im Vorfeld von zukünftig notwendigen weiteren Zulassungsverfahren für Schiffsüberführungen der Meyer Werft geeignete Minimierungs-, Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen zur ausreichenden Berücksichtigung von Anforderungen des Naturschutzes zu erarbeiten. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei dem Vogelschutz zukommen (vgl.  Art. 18 des Masterplan Ems 2050). Die Ergebnisse sollen dazu dienen, in einem etwaigen Zulassungsverfahren zügiger einvernehmliche Lösungen zu erzielen. Die Ergebnisse können dabei aber nicht dem erforderlichen formalen Zulassungsverfahren vorgreifen oder es gar ersetzen. Übergeordnetes Ziel ist es, gemäß der Vertragsziele ökologische und ökonomische Interessen in der Emsregion in Einklang zu bringen.

Den Vorsitz des Arbeitskreises hat das Land Niedersachsen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Alle Vertragspartner sind in dem Arbeitskreis vertreten.

2. Geschäftsstelle Ems
Die Geschäftsstelle Ems ist beim Landesbeauftragten, Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, angesiedelt. Sie unterstützt den Lenkungskreis Ems, bereitet die Sitzungen des Lenkungskreises vor, sorgt für einen Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Arbeitsgruppen des Masterplan Ems 2050 und erstellt Fortschrittsberichte zur Umsetzung des Masterplan Ems 2050 für den Lenkungskreis. Bei Bedarf können ihr weitere Aufgaben vom Lenkungskreis zugewiesen werden.
Eine besondere Aufgabe der Geschäftsstelle Ems liegt in der Durchführung der Presse-und Öffentlichkeitsarbeit für den Masterplan Ems 2050.

3. Arbeitskreis „Wasserbauliche Maßnahmen / Weitere Maßnahmen und Konzepte“
Dieser Arbeitskreis wurde vom Lenkungskreis eingesetzt, um die im Masterplan Ems 2050 vorgesehenen Maßnahmen zu entwickeln, zu begleiten und dem Lenkungskreis zur Entscheidung vorzulegen (gem. Art. 10 Abs. 9 und Art. 13 Abs. 5 Masterplan Ems 2050). Den Vorsitz des Arbeitskreises hat das Land Niedersachsen, Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Alle Vertragspartner sind in dem Arbeitskreis vertreten. Im Arbeitskreis werden unter Beteiligung der jeweiligen Fachleute aus der Arbeitsebene der Vertragspartner die im Masterplan Ems 2050 vorgesehenen Maßnahmen entwickelt, erörtert und bis zur Entscheidungsreife für den Lenkungskreis vorbereitet.
Der Arbeitskreis tagt regelmäßig etwa alle 3 Monate.

5. Steuerungsausschuss zum Flächenmanagement
Der „Steuerungsausschuss Flächenmanagement“ unter Vorsitz des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems wurde eingerichtet, um die regionalen Interessen bei der Beschaffung von Flächen für die Umsetzung des Masterplans zu berücksichtigten.

Dieser Steuerungsausschuss besteht aus:

  • den drei betroffenen Landkreisen (Emsland, Leer und Aurich) sowie der Stadt Emden,
  • den Vertretern der drei am Masterplan beteiligten Umweltverbände (NABU, BUND und WWF),
  • der Landwirtschaftskammer Niedersachsen,
  • dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten-und Naturschutz (NLWKN),
  • zwei Vertretern von regionalen Wasser- und Bodenverbänden bzw. Deichbänden (Rheider Deichacht, Entwässerungsverband Oldersum) und
  • fünf regionalen Vertretern landwirtschaftlicher Interessenverbände (Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland, Vereinigung Emsländisches Landvolk, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft AbL Niedersachsen/Bremen, Bundesverband Deutscher Milchviehhalter und Niedersächsische Landjugend) sowie dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (Vorsitz).


Eine vorrangige Aufgabe des Ausschusses besteht darin, auf eine Ausgewogenheit der Flächenverteilung im gesamten vorrangigen Suchraum hinzuwirken. Der Steuerungsausschuss tagt regelmäßig.

6. Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit
Unter Vorsitz des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat sich ein Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit gebildet. Bei der Anzahl der gleichberechtigten Vertragspartner, die verschiedene ökonomische, ökologische und regionale Interessen an den Raum vertreten, ist es erforderlich, für den Masterplan Ems 2050 eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten, die alle Interessen gleichermaßen berücksichtigt. Der Arbeitskreis unterstützt daher die für Öffentlichkeitsarbeit zum Masterplan Ems 2050 zuständige Geschäftsstelle Ems beim Amt für regionale Landesentwicklung und bereitet auch alle konzeptionellen Beschlüsse zur Öffentlichkeitsarbeit für den Lenkungskreis mit vor. Im Arbeitskreis ist die Arbeitsebene aller Vertragspartner vertreten, er tagt nach Bedarf.