Hof Biesterfeld wechselte Eigentümer im Flurbereinigungsverfahren - Pächter haben Vergleich zur Räumung zugestimmt – Reaktion auf Berichterstattung
Die bevorstehende Räumung der Hofstelle Biesterfeld ist nicht dem Masterplan Ems 2050 zuzurechnen. Das teilte jetzt die Geschäftsstelle des Masterplans Ems beim Amt für regionale Landesentwicklung in Oldenburg mit und reagierte damit auf einen Artikel des Ostfriesischen Kuriers und der Emder Zeitung und entsprechender Kritik des Sohnes der ehemaligen Hofpächter.
Hintergrund des Streits um die Hofstelle in der Bedekaspeler Marsch am Großen Meer ist ein seit 2004 laufendes Flurbereinigungsverfahren. Ziele sind u.a. die Sanierung des Großen Meers, die Umsetzung des Wiesenvogelschutz-Life-Projekts des Niedersächsischen Umweltministeriums und die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen der Landwirtschaft durch Zusammenlegung des Streubesitzes.
In diesem Zusammenhang haben die Eigentümer der Hofstelle diese und die dazugehörigen Flächen, insgesamt etwa 91 Hektar landwirtschaftliche Nutzflächen, im Zuge eines Tausches im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Ende 2015 an die Teilnehmergemeinschaft abgegeben. Die Pachtverträge des Bewirtschafters mit den vormaligen Eigentümern sind im April 2016 ausgelaufen.
Der ehemaligen Pächterfamilie wurde auf deren Wunsch ein verlängertes Nutzungsrecht bis Ende 2017 zugestanden. Die Pächter haben der Räumung in einem inzwischen rechtskräftigen Vergleich mit den Voreigentümern und dem Amt für regionale Landesentwicklung (Flurbereinigungsbehörde) vor dem Amtsgericht Aurich zugestimmt. Die Flächen und die Hofstelle werden dem Land Niedersachsen später durch Kauf und Tausch übertragen.
Die Flächen werden im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens für vielfältige Zwecke verwendet werden, z.B. als Tauschflächen und zur Umsetzung des Wiesenvogelschutz-Life-Projekts. Das Land Niedersachsen hat von diesen Flächen im Juli und Dezember 2016 auch etwa 30 Hektar für den im Masterplan Ems 2050 vereinbarten Wiesenvogelschutz gesichert. Diese für den Masterplan vorgesehenen Flächen, die in einiger Entfernung zur Hofstelle liegen, werden bereits seit Mai 2017 nicht mehr vom der ehemaligen Pächterfamilie bewirtschaftet. Die Familie hat unmittelbar angrenzend an diese „Masterplan-Flächen“ sogar ehemalige Eigentumsflächen im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens abgegeben und dafür an anderer Stelle entsprechendes Ersatzland erhalten.
Der Tausch des Hofes und der Flächen gehört damit zu einem Verfahren, das - weit vor dem Masterplan-Vertrag - mit dem Flurbereinigungsverfahren Großes Meer begonnen hat.