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EU-Kommission verzichtet auf Vertragsverletzungsverfahren
Etwas mehr als ein Jahr nach dem Inkrafttreten des „Masterplan Ems 2050“ zieht die EU-Kommission eine positive Konsequenz aus dem bisherigen Umsetzungsstand und verzichtet auf die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland. Am 11. April hat sie ein vorgeschaltetes Pilotverfahren formell eingestellt. Dies teilte am gestrigen Mittwoch das Bundesumweltministerium der niedersächsischen Landesregierung mit.
Weiterlesen >>Ein Jahr „Masterplan Ems“ – Arbeiten liegen im Zeitplan
Ein Jahr nach Inkrafttreten des „Masterplan Ems 2050“ hat der Leiter des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Landesbeauftragter Franz-Josef Sickelmann, am (heutigen) Dienstag eine erste Zwischenbilanz gezogen. „Bereits im ersten Jahr ist außerordentlich viel auf den Weg gebracht worden. Alle wesentlichen Arbeitsaufträge sind im Zeitplan und es sind erste positive Zwischenergebnisse absehbar“, erklärte Sickelmann vor Journalisten in Oldenburg. Bei der Oldenburger Behörde ist die Geschäftsstelle des Masterplans angesiedelt.
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