Fragen und Antworten

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Warum Masterplan Ems 2050?

Die EU-Kommission verlangt die Umsetzung von seit mehreren Jahren vorliegenden Richtlinien. Niedersachsen hat lange Zeit versäumt, auf die Forderungen ausreichend zu reagieren, und damit ein Vertragsverletzungsverfahren riskiert. Die EU-Kommission fordert nun die Mitteilung konkreter Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der Natura 2000-Gebiete an der Ems. Der Masterplan Ems 2050 war die letzte von der Kommission akzeptierte Möglichkeit, ein solches Verfahren abzuwenden.

Was konkret verlangt die EU-Kommission?

Die EU-Kommission bemängelt den ungünstigen Erhaltungszustand der EU-Vogelschutzgebiete sowie der FFH-Gebiete an der Ems insgesamt. Sie verlangt von den Landkreisen, die Vorgaben europarechtskonform schnellstens abzuarbeiten. Die Kommission bemängelt ferner die schlechte Gewässergüte und ist der Auffassung, dass die Wasserrahmenrichtlinie verletzt wird. Ferner wirft sie Niedersachsen vor, Fristen zur Schutzgebietsausweisung versäumt zu haben.

Was ist der Sinn und Zweck des Masterplan Ems 2050?

Die regionalen Akteure wollen gemeinsam Lösungen erarbeiten, um die EU-Vorgaben umzusetzen und ein Vertragsverletzungsverfahren mit allen negativen Folgen abzuwenden. Sie übernehmen erstmals gemeinsam Verantwortung und arbeiten in der Zukunft vertrauensvoll und konstruktiv zusammen. Dafür bildet der Masterplan Ems 2050 die Grundlage.

Warum hat der Masterplan Ems 2050 eine Laufzeit von 35 Jahren?

Die Herstellung eines naturnahen Lebensraumes an der Ems braucht Zeit - vor allem vor dem Hintergrund, dass die Verschlechterung sich ebenfalls über Jahrzehnte hingezogen hat. Die Kommission hat als absolute Untergrenze gefordert, dass 700 Hektar Ausgleichsfläche besorgt werden müssen. Um das sozialverträglich gestalten zu können, wurde auch aus diesem Grunde diese lange Laufzeit vereinbart.

Wer profitiert vom Masterplan Ems 2050?

Die gesamte Emsregion wird von dem Masterplan Ems 2050 profitieren, weil ein intakter Natur-, Wirtschafts- und Lebensraum für Mensch, Umwelt und Wirtschaft geschaffen wird.

Das heißt konkret:

  • Umweltbelastungen nehmen ab und die Umwelt wird sich langfristig erholen,
  • die regionale Wirtschaftskraft wird gestärkt. Landkreise und Kommunen profitieren und es werden Arbeitsplätze gesichert.
  • die Meyer Werft hat Rechtssicherheit für Schiffsüberführungen,
  • es kommt zu einer Befriedung der Region.

Was bringt der Masterplan Ems 2050 für die regionale Wirtschaftskraft?

Laut einem Gutachten des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung (NIW) vom 1. Juli 2014 leistet die Papenburger Meyer Werft einen erheblichen Beitrag zur günstigen Wirtschaftsentwicklung der Landkreise Emsland und Leer. Die erhebliche Innovationskraft der Werft wird durch den Masterplan Ems 2050 erhalten und kann sich weiter entwickeln. Die Werft bietet ein breites Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Sie beschäftigt direkt rd. 3100 Menschen, davon sind 94 Prozent in den Landkreisen Emsland und Leer wohnhaft. Der gesamte direkte, indirekte und induzierte Beschäftigungseffekt bemisst sich auf rund 6700 Stellen in der Region. Die Werft hat sich langfristig zu dem Standort bekannt: der zwischen Land, Werft, Gewerkschaft und Betriebsrat im Januar 2015 geschlossene Standortsicherungsvertrag sichert für mindestens 15 Jahre den Standort Papenburg und damit auch die beschriebenen Effekte auf die gesamte Region.

Wie soll die vorrangige Lösung des Schlick­problems erfolgen?

Der Lenkungskreis des Masterplans Ems 2050 hat im Januar 2017 beschlossen, das Planfeststellungsverfahren für die "Flexible Tidesteuerung" vorzubereiten. Bund und Land hatten sich auf diese Maßnahme verständigt. Mit den Toren des Emssperrwerks soll die Symmetrie von Ebbe und Flut wieder hergestellt werden. Derzeit ist die Flut viel stärker als die Ebbe und trägt mehr Schlick in die Unterems ein, als die Ebbe wieder herausspülen kann. Zuvor hatten Bund und Land unterschiedliche Modelle verfolgt. Die Sohlschwelle des Bundes sollte das Niedrigwasser anheben, der NLWKN wollte den Flutstrom bremsen. Nun wird von beiden Seiten ein Konzept favorisiert, das vor allem den Flutstrom beeinflusst, weil so die größtmöglichen Effekte erzielt werden könnten. Es bleibt aber auch eine Variante erhalten, mit der das Niedrigwasser angehoben wird. Das Konzept beinhaltet viele Steuerungsmöglichkeiten, um auf alle Situationen an der Ems flexibel reagieren zu können – so etwa auf die Anforderungen von Binnenentwässerung und Schifffahrt. Ein Betriebsplan soll im öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren entwickelt werden, an dem alle Betroffenen beteiligt werden. Die Inbetriebnahme wird für 2022 erwartet.

Was bedeutet Tidesteuerung?

Mit der Tidesteuerung wird mittels der vorhandenen Verschlüsse am Emssperrwerk insbesondere die Dauer der einlaufenden Tide verändert. Mit den Ausbauten im Bereich der Unterems war neben der Erhöhung des Tidehubs auch eine ungleiche Entwicklung von Ebb- und Flutstrom verbunden. Die Dauer der Flutströmung verringerte sich, während sich die Dauer der Ebbströmung um den gleichen Betrag erhöhte. Damit verstärkte sich die Flutströmung, da diese das Tidevolumen in kürzerer Zeit in die Ems bringen musste. Die so entstandene Asymmetrie führt insbesondere in Verbindung mit geringen Oberwasserabflüssen zu flussaufwärts gerichteten Transportvorgängen von Schwebstoffen. Im Bereich der Unterems kommt es daher zu sehr hohen Schwebstoffkonzentrationen. Die Tidesteuerung am Emssperrwerk soll über die zeitweise Verkleinerung des Querschnittes der Ems durch die Verschlüsse am Sperrwerk die einlaufende Tide in die Unterems so beeinflussen, dass der resultierende Schwebstoff-eintrag vermindert wird. Dabei soll das bisherige Tidevolumen soweit wie möglich erhalten werden, um die vorhandenen Querschnitte in der Unterems zu stützen.

Was sind Tidespeicherbecken?

Die Variante Tidespeicherbecken besteht aus mehreren Becken entlang der Ems, die mit einer Sohllage unterhalb des mittleren Tideniedrigwassers während der Flutströmung Tidevolumen aufnehmen und während der Ebbphase verzögert abgeben. Diese Variante zur Lösung des Schlickproblems wird wegen der Entscheidung des Lenkungskreises für die "Flexible Tidesteuerung" nur noch als ergänzende Maßnahme in Betracht gezogen, sollte die Wirkung der Tidesteuerung hinter den Erwartungen zurückbleiben. Mit den Ausbauten im Bereich der Unterems war neben der Erhöhung des Tidehubs auch eine ungleiche Entwicklung von Ebb- und Flutstrom verbunden. Die Dauer der Flutströmung verringerte sich, während sich die Dauer der Ebbströmung um den gleichen Betrag erhöhte. Damit verstärkte sich die Flutströmung, da diese das Tidevolumen in kürzerer Zeit in die Ems bringen musste. Die so entstandene Asymmetrie führt insbesondere in Verbindung mit geringen Oberwasserabflüssen zu flussaufwärts gerichteten Transportvorgängen von Schwebstoffen. Im Bereich der Unterems kommt es daher zu sehr hohen Schwebstoffkonzentrationen. Tidespeicherbecken wirken über eine Erhöhung des Tidevolumens verbunden mit einer Stärkung des Ebbstroms und damit einem höheren seeseitigen Schwebstofftransport.

Was sind Machbarkeitsstudien?

Die Machbarkeitsstudien untersuchen die drei vorgenannten wasserbaulichen Varianten zur Reduzierung des Schwebstoffgehaltes der Unterems. Sie sollen neben der Überprüfung der technischen Machbarkeit Einschätzungen zu Nutzen, Flächenbedarf, Raumwiderständen, Umweltrisiko, zur wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Verträglichkeit sowie zur Verträglichkeit mit anderen Maßnahmen des „Masterplan Ems 2050" geben. Daneben sollen die Widerstandsfähigkeit der Varianten gegen Auswirkungen des Meeresspiegelanstiegs sowie deren Anpassungsfähigkeit/Nachsteuerungsmöglichkeit ermittelt werden. Weiterhin sind die Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren und der möglichen Umsetzung zu ermitteln und ein überschlägiger Kostenrahmen anzugeben.

Was bedeutet Flächenmanagement?

Flächenmanagement bedeutet: Flächenbeschaffung durch das Land Niedersachen bis 2050 in den folgenden Schritten:

  • 200 ha bis 2025,
  • insgesamt 400 ha bis 2035,
  • insgesamt 600 ha in 2045 und
  • insgesamt 700 ha bis 2050.

Wer führt das Flächenmanagement durch?

Das Flächenmanagement wird beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems durchgeführt.

Wofür werden die Flächen benötigt?

Die Flächen werden für die folgenden Maßnahmentypen benötigt:

  • Ästuartypische Lebensräume in Tidebiotopen und Tidepoldern auf 500 ha bis 2050 und
  • Wiesenvogellebensräume grundsätzlich im Binnenland und außerhalb bestehender FFH-Schutzgebieten auf 200 ha bis 2050.


Kompensations- oder Kohärenzflächen, die zur Umsetzung von Maßnahmen des Masterplan Ems 2050 aufgrund naturschutzfachlicher Auflagen notwendig werden, können auf die 700 ha angerechnet werden.

Warum 700 ha?

Die ursprüngliche Forderung der EU-Kommission in Höhe von 1500 ha wurde auf 700 ha mehr als halbiert. Darüber hinaus gehenden Verhandlungsspielraum nach unten gab und gibt es nicht. Im Verhandlungswege haben sich auch die Umweltverbände mit Unterzeichnung des Masterplan Ems 2050 letztlich damit einverstanden erklärt, dass das Flächenmanagement die genannten 700 ha bis 2050 besorgt.

Wo befinden sich die 700 ha?

Der Suchraum, aus dem die 700 ha im Laufe der nächsten 35 Jahr besorgt werden sollen, ergibt sich aus einer Karte, die dem Masterplan beiliegt als Anlage zu Artikel 11 Abs. 2. Die Suchraumkarte finden Sie hier auf der Homepage. Das Land wird bei der Durchführung des Flächenmanagements auf eine ausgewogene Verteilung der Maßnahmen im Suchraum hinwirken, um eine unverhältnismäßige Belastung des Landkreises Leer zu vermeiden.

Wie groß ist der Suchraum?

Der vorrangige Suchraum für die Flächenbeschaffung umfasst ein Gebiet von insgesamt ca. 144.000 ha, wovon die zu beschaffenden 700 ha rechnerisch nicht einmal 0,5 Prozent ausmachen. Legt man die vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen im Suchraum zugrunde, werden rechnerisch ca. 1 Prozent der Flächen ins Flächenmanagement einbezogen.

Sind landwirtschaftliche Betriebe betroffen?

Die Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe hängt im Einzelfall grundsätzlich z.B. von der Lage sowie derzeitigen und zukünftigen Nutzung von Flächen, der betrieblichen Situation von Eigentümern oder Pächtern, der Lage und Beschaffenheit von evtl. Ersatzflächen etc. ab. Hinsichtlich der Folgen der Flächenbeschaffung der 700 ha bis 2050 können daher zum jetzigen Zeitpunkt keine pauschalen Aussagen getroffen werden.

Wie sollen die Flächen besorgt werden?

Vorrangig durch Ankauf und Landtausch

Wird es Enteignungen geben?

Nein. Die Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers ist für die Umsetzung einer jeden Maßnahme erforderlich.

Wird es eine Flurbereinigung geben?

Flurbereinigung ist wenig wahrscheinlich und kommt nur in Betracht, wenn dies rechtlich möglich ist und Ankauf und Tausch nicht ausreichen.

Wer wird bei der Flächenbesorgung beteiligt?

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat die Federführung. Dort sind beteiligt die Dezernate Regionale Landesentwicklung, EU-Förderung, Flurbereinigung, Landmanagement, Domänenverwaltung und staatliche Moorverwaltung. Es wird eine Steuerungsgruppe eingesetzt. Darin werden vertreten sein: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, drei regionale Vertreter landwirtschaftlicher Interessenvereinigungen, zwei regionale Vertreter der Deich-, Wasser- und Bodenverbände, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küsten- und Naturschutz (NLWKN), drei Naturschutzverbände (BUND, NABU und WWF), die Landkreise Emsland, Leer, Aurich sowie die Stadt Emden.

Worüber entscheidet der Steuerungsausschuss?

Der Steuerungsausschuss legt die Grundsätze der Flächensuche und der Flächenbeschaffung fest und wirkt mit bei der Festlegung der Bewirtschaftungsziele. Er unterstützt bei der Suche nach erforderlichen landwirtschaftsverträglichen und ggf. einzelbetrieblichen Lösungen, berücksichtigt die wasserwirtschaftlichen Belange sowie die Belange des Hochwasserschutzes und die Ausgewogenheit der Flächenverteilung im gesamten Suchraum.

Wer legt die weiteren Maßnahmen insbesondere aus der Anlage zu Art. 13 fest?

Die Maßnahmen in Art. 13 des Masterplan Ems 2050 sind Vorschläge, die zunächst in dem eingerichteten Arbeitskreis zu bewerten sind. Soweit die Bewertung ergibt, dass mit der ausgewählten Maßnahme die Ziele des Masterplan Ems 2050 erreicht werden könnten, werden sie (mindestens einmal im Jahr) dem Lenkungskreis vorgelegt. Dieser beschließt einstimmig eine Empfehlung zur Durchführung an den jeweiligen Träger der Maßnahme.

Wie werden diese Maßnahmen finanziert?

Jeder Vorschlag an den Lenkungskreis ist mit einer Aussage zur Finanzierung zu verbinden. Der Masterplan Ems 2050 regelt, dass Bund und Land für die Finanzierung der im Einzelfall beschlossenen Maßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit verantwortlich sind. Soweit Kommunen oder Landkreise für die Umsetzung von Maßnahmen im Auftrage des Landes zuständig sind, trägt das Land die Finanzverantwortung aufgrund des Kommunalrechts. Im Übrigen ist im Einzelfall eine Regelung zwischen Kommunalen Gebietskörperschaften und dem Land zu treffen, sofern diese sonstige Aufgaben im Zusammenhang mit dem Masterplan Ems 2050 ausführen.

Sind die jeweils angegebenen Standorte feststehend?

Nein, zunächst handelt es sich bei der Ortsangabe um einen Suchraum. Erweist sich eine vorgeschlagene Maßnahme als nicht sinnvoll, wird diese auch nicht durchgeführt. Es wird dann eine andere Maßnahme zu prüfen sein, der Katalog im Anhang zu Art. 13 ist nicht abschließend.

Erfolgt die Durchführung von Maßnahmen ohne Beteiligung betroffenen Grundstückseigentümer oder Deichverbände?

Selbstverständlich nicht, jede Maßnahme kann nur im Einvernehmen mit den betroffenen Grundstückseigentümern beziehungsweise dem Deichverband durchgeführt werden.

Wird die Maßnahme Coldemüntje zu Lasten des dort stehenden Hauses und land­wirtschaftlichen Grund­besitzes durch­geführt?

Die zu beplanenden Flächen befinden sich komplett in öffentlicher Hand bis auf randlich liegende sehr kleine Parzellen. Diese können bei der weiteren Planung ohne weiteres ausgespart werden.

Es ist nicht geplant, das Haus der Muhder Sielacht unter Wasser zu setzen. Die konkrete Planung wird zeigen, wie das Haus geschützt werden wird.

In Art 13 ist die Rede von der Prüfung einer Öffnung der Sommerdeiche. Was ist darunter zu verstehen?

An einigen Bereichen im Emsästuar gibt es noch sommerbedeichte Flächen. Ziel ist es, hier ästuartypische Lebensräume zu entwickeln, die ein freies Einschwingen der Tide ohne Hindernisse erlaubt. Entweder wird zu diesem Zweck der Sommerdeich komplett entfernt oder punktuell geöffnet. Es muss nun geprüft werden, wo genau das möglich ist. Soweit dabei Privateigentum in Anspruch genommen werden soll, ist das nur möglich, wenn der Grundstückseigentümer einverstanden ist, also verkauft.

Wer ist Träger der neuen Naturschutzstation Ems und wie wird sie ausgestattet?

Es ist eine staatliche Naturschutzstation, organisatorisch ist sie ein Teil des Geschäftsbereichs Naturschutz der Betriebsstelle Brake-Oldenburg des NLWKN. Sie ist mit 2 Vollzeitstellen ausgestattet. Vorläufiger Standort ist das Landesbehördenhaus in Leer, sie wird voraussichtlich bald in einen Standort an der Ems im Landkreis Leer umziehen.

Was kostet die Umsetzung des Masterplans Ems 2050?

Die Vertragsparteien betreten mit dem Masterplan Ems 2050 Neuland. Niemand kann heute in Anbetracht der langen Laufzeit des Vertrags wissen, wie teuer die Sanierung der Ems insgesamt wird. Welche Maßnahmen im Verlaufe von 35 Jahren geeignet und notwendig sein werden, wird sich in der Zukunft zeigen. Folglich kann auch niemand wissen, welchen Finanzierungsaufwand das insgesamt bedeutet.

Wer trägt die Kosten?

Der Masterplan Ems 2050 regelt, dass Bund und Land für die Finanzierung der im Einzelfall beschlossenen Maßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit verantwortlich sind. Soweit Kommunen oder Landkreise für die Umsetzung von Maßnahmen im Auftrage des Landes zuständig sind, trägt das Land die Finanzverantwortung aufgrund des Kommunalrechts. Im Übrigen ist im Einzelfall eine Regelung zwischen Kommunalen Gebietskörperschaften und dem Land zu treffen, sofern diese sonstige Aufgaben im Zusammenhang mit dem Masterplan Ems 2050 ausführen.

Wer sitzt im Lenkungskreis?

Im Lenkungskreis sitzen Vertreterinnen und Vertreter

  • der Bundeswasserstraßenverwaltung (da die Ems eine Bundeswasserstraße ist),
  • die Umweltverbände BUND, NABU und WWF,
  • die Landkreise Emsland und Leer sowie die Stadt Emden,
  • die Meyer Werft  und
  • das Land Niedersachsen.


Das Land ist im Lenkungskreis vertreten mit den Staatssekretärinnen der Staatskanzlei, des Umweltministeriums, des Wirtschaftsministeriums und dem Staatssekretär des Landwirtschaftsministeriums. Themenbezogen kann der Lenkungskreis Gäste einladen. Ein Stimmrecht steht allerdings nur den regulären Mitgliedern zu.

Welche Kompetenzen hat der Lenkungskreis?

Der Lenkungskreis beschließt ausschließlich Empfehlungen. Er berät darüber, wie die übergeordneten Ziele erreicht werden und welche Schritte, insbesondere welche Maßnahmen, dafür geeignet und notwendig sind. Davon bleiben gesetzliche Zuständigkeiten zur Umsetzung dieser Maßnahmen unberührt.

Ist der Lenkungskreis eine neue Idee?

Nein, bereits unter den Vorgängerregierungen wurde die Lenkungsgruppe „Ems" eingesetzt. Ihre Mitglieder werden auch Mitglieder des Lenkungskreises sein; hinzu kommt die Stadt Emden, die den Masterplan Ems 2050 ebenfalls mit ausgehandelt hat.

Warum ist die Meyer Werft und warum sind die drei Umweltverbände im Lenkungskreis vertreten?

Beim Startschuss zu den Verhandlungen, die im letzten Sommer unter hohem Zeitdruck begannen, hat sich die Landesregierung der von der Vorgängerregierung eingerichteten Gremienstruktur aus Gründen der Arbeitseffektivität bedient. In der schon bestehenden Lenkungsgruppe Ems waren die Meyer Werft und die drei Umweltverbände BUND, NABU und WWF von Anfang an vertreten. Im Verlaufe der Verhandlungen ergab sich dann, dass auch die Stadt Emden betroffen sein könnte. Sie wurde als Gast in die Lenkungsgruppe Ems aufgenommen und hat seit Herbst 2014 mitverhandelt.

Ferner ist auf Folgendes hinzuweisen: Die nach Bundes- und Landesrecht bestehende Zuständigkeitsverteilung wird durch den Masterplan Ems 2050 nicht berührt. Weder die Meyer Werft noch die Umweltverbände treffen Entscheidungen darüber, welche konkrete Maßnahme ergriffen werden soll. Sie geben - wie die übrigen Mitglieder des Lenkungskreises - Empfehlungen ab. Die Zusammensetzung des Lenkungskreises, die die Meyer Werft und die Umweltverbände einbezieht, soll befriedende Wirkung haben.

Ist der Lenkungskreis demokratisch legitimiert?

Der Lenkungskreis müsste nur dann demokratisch legitimiert sein, wenn er Entscheidungen träfe, die nur von demokratisch gewählten Volksvertretern getroffen werden dürfen. Dies ist nicht der Fall, denn der Lenkungskreis gibt lediglich Empfehlungen dazu ab, welche Maßnahmen geeignet und notwendig ergriffen werden sollten, um die Ems zu sanieren und die Vorgaben des Europarechts zu erfüllen. Die gesetzliche Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahmen bleibt beim Bund, Land oder den kommunalen Gebietskörperschaften. Sie führen dann die notwendigen Verfahren durch und treffen die Letztentscheidung über die Maßnahme.

Greift der Masterplan Ems 2050 in die kommunale Planungshoheit ein?

Nein, da der Lenkungskreis Maßnahmen nur empfiehlt. Die Entscheidung, ob die kommunalen Gebietskörperschaften die empfohlene Maßnahme umsetzt, bleibt ihr im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit überlassen. Wie bisher haben diese dabei aber auch in Zukunft die Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

Warum entscheidet der Lenkungskreis einstimmig?

Die Empfehlungen des Lenkungskreises bedürfen der Einstimmigkeit. Damit sollen die regionalen Akteure sowie Bund und Land ihre jeweiligen Interessen frühzeitig einbringen und zu einem Ausgleich bringen können. Konflikte können so vermieden werden, die sonst erst auf der Ebene der Umsetzung offenkundig werden.

Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft im Lenkungskreis?

Unabhängig davon, dass der Lenkungskreis nicht in die gesetzlich vorgesehene Planungshoheit der kommunalen Gebietskörperschaften und anderer Verwaltungsträger eingreifen kann, vermittelt die Mitgliedschaft im Lenkungskreis ein Mehr an Mitbestimmung: Die Landkreise und die anderen Mitglieder des Lenkungsausschusses wirken sehr frühzeitig bei den Überlegungen mit, die Bund und Land als geeignete Maßnahmen zur Lösung der Probleme an der Ems in die Beratungen einbringen.

Haben alle Verhandlungspartner dem Masterplan Ems 2050 zugestimmt?

Alle Vertragspartner haben zugestimmt und unterschrieben.

Was wäre passiert, wenn kein Masterplan Ems 2050 vereinbart worden wäre?

Es drohte unmittelbar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland durch die Europäische Union. Die Umweltverbände verzichteten nur unter der Bedingung auf ihre Klagemöglichkeiten, dass der Masterplan Ems 2050 in Kraft tritt - die Meyer Werft hätte anderenfalls keine Rechtssicherheit für Schiffsüberführungen gehabt.

Wie weit reicht der Klageverzicht der Umweltverbände bei Vertragsabschluss?

Mit dem Klageverzicht der Umweltverbände wird die genehmigte Erweiterung der Möglichkeiten von Schiffsüberführungen vom 15.03. bis zum 31.03. (sog. Märzarrondierung) eines jeden Jahres dauerhaft bestandskräftig. Sie gilt also für alle künftigen Überführungen in diesem Zeitraum. Mit dem Klageverzicht im Hinblick auf die sog. Herbstarrondierung (16.09. bis zum 31.10.) sind die Überführungen im Herbst bis zum Jahr 2019 gesichert. Es ist davon auszugehen, dass bis dann Erfahrungen gesammelt worden sind, die es ermöglichen, Überführungen für die Zeit danach zu prüfen.

Wie läuft ein Vertrags­verletzungsverfahren?

In einem Vertragsverletzungsverfahren entscheidet die Kommission, ob sie den Mitgliedstaat (in diesem Fall Deutschland) vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung von Europarecht verklagt. Unterliegt der Mitgliedsstaat in diesem Verfahren, muss das Urteil unverzüglich umgesetzt werden. Kommt der Mitgliedsstaat dem nicht (rechtzeitig) nach, so folgt Stufe 2 des Verfahrens. Der Europäische Gerichtshof kann dann Strafen gegen den Mitgliedsstaat verhängen.

Wie hoch ist das Zwangsgeld?

Wenn Deutschland vom Europäischen Gerichtshof verurteilt wird, ist damit zu rechnen, dass dieser sowohl ein Zwangsgeld als auch ein Pauschalbetrag festsetzt. Diese Beträge können sehr hoch ausfallen. Maßgeblich sind die Wirtschaftskraft Deutschlands sowie die Dauer und die Schwere der Vertragsverletzung. Zu rechnen sein wird mit einem täglichen Zwangsgeld im mittleren 6-stelligen Bereich und mit einem erheblichen Pauschalbetrag.

Was ist der IBP Ems?

Der Integrierte Bewirtschaftungsplan Emsästuar (IBP Ems) ist ein fachübergreifendes gemeinsames Planwerk Niedersachsens und der Niederlande in enger Kooperation mit der Bundeswasserstraßenverwaltung. Er soll Handlungsspielräume und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen bei gleichzeitiger Erhöhung der Planungssicherheit für zukünftige Projekte. Der Plan zielt ab auf eine Selbstverpflichtung aller Beteiligten, um das ökologische Netz Natura 2000 zu bewahren und nachhaltig zu entwickeln.

Ist der IBP Ems rechtsverbindlich?

Nein. Der IBP Ems ist nicht rechtsverbindlich. Er ist ein gutachterlicher, fachübergreifender Plan.

Wo kann ich weitere Fragen stellen?

Fragen richten Sie bitte an den Verantwortlichen für die Pressearbeit bei der Geschäftsstelle des Masterplan Ems 2050 beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Herrn Thorsten Kuchta